Sicherheits-
und Gesundheitsschutz
DER BAUHERR WIRD IN DIE
PFLICHT GENOMMEN
Seit
der Einführung der Baustellenverordnung ist der Bauherr
für
die Arbeitssicherheit seines Projektes verantworlich.
Beauftragt
der Bauherr einen Sachverständigen, vertritt dieser den
Bauherren.
Dieser plant und koordiniert alle Gewerke nach den
Gesichtspunkten
des Arbeitschutzes.
Auch hinsichtlich der
spätereren
Wartungsarbeiten können im Vorfeld durch die Unterlage
gravierende
Mängel in der Planung vermieden werden.
Durch
fundiertes
Fachwissen kann die Zusammenarbeit mit dem Architekten, den Fachplanern
und den ausführenden Gewerken optimiert werden.
Leistungsspektrum im Einzelnen
ARBEITSUNFÄLLE
SIND VERMEIDBAR
Durch
präventive Maßnahmen in der Planungsphase und dass
Abstellen
von Mängeln vor Ort in der Ausführungsphase werden
Bauverzögerungen und damit steigende Kosten vermieden.
- Erstellung einer Unterlage
für spätere Arbeiten
-
Erstellen
eines SiGe-Planes
-
Vorankündgung
für das Gewerbeausichtsamtes
- SiGe-Koordination in der
Planungs- und Ausführungsphase